Wir alle wissen, dass die Zahnextraktion eine gängige Methode der Zahnpflege ist. Viele Menschen lassen sich Zähne ziehen, insbesondere wenn die Weisheitszähne schmerzen. Allerdings ist die Epidemie mittlerweile ziemlich ernst und die meisten Krankenhäuser haben ihre zahnärztlichen Behandlungen eingestellt. Können während der Epidemie Zähne gezogen werden? Schauen wir uns das unten genauer an! Kann ich mir während der Pandemie Zähne ziehen lassen?Am besten ist es, die Zahnextraktion aufzuschieben. Viele Zahnkliniken haben ihren Betrieb eingestellt, insbesondere in Gebieten, in denen die Epidemie schwerwiegend ist. Im Zuge der Prävention und Eindämmung der neuen Coronavirus-Infektion hat die städtische Gesundheitskommission alle medizinischen Einrichtungen der Stadt dazu verpflichtet, die von ihnen durchgeführten Diagnose- und Behandlungsprojekte umfassend zu überprüfen und die Risikobewertung für Diagnose- und Behandlungsspezialitäten und -operationen zu verstärken, die das Risiko einer Krankheitserregerverbreitung erhöhen können, wie z. B. endoskopische Operationen in der Zahnmedizin, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Pneumologie. Darüber hinaus soll auf Grundlage ihres Risikoniveaus, des Einsatzes des medizinischen Personals im Krankenhaus und der Lagerung von Schutzmaterialien entschieden werden, ob die entsprechenden Spezialisierungen und Diagnose- und Behandlungsprojekte durchgeführt werden. Werden relevante Diagnose- und Behandlungsvorhaben ausgesetzt, müssen öffentliche Bekanntmachungen und Aufklärungen der Patienten erfolgen und notwendige medizinische Notfalldienste aufrechterhalten werden. Bevor sie einen Arzt aufsuchen, können Patienten über die offizielle Website des Krankenhauses, den öffentlichen WeChat-Account oder die Beratungstelefonnummer genaue Öffnungszeiteninformationen einholen oder einen Online-Termin vereinbaren, um Stoßzeiten zu vermeiden. Was tun, wenn während der Epidemie keine Zähne gezogen werden können?Verspätete ZahnentfernungAufgrund des jüngsten schweren Ausbruchs des neuartigen Coronavirus wurden Zahnkliniken in Krankenhäusern und Ambulanzen vorübergehend geschlossen. Die Zahnextraktion ist ein chirurgischer Eingriff, der verschoben werden kann, da er zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird … Angesichts der jüngsten Verbreitung neuer Viren wird empfohlen, die Behandlung auf nicht dringende Behandlungen zu verschieben. In Krankenhäusern und Kliniken ist das Infektionsrisiko etwas höher. Darüber hinaus sollten Zahnextraktionen verschoben werden, wenn es sich nicht um dringende Behandlungen handelt. Dies ist sowohl für Sie als auch für das medizinische Personal eine bessere Möglichkeit, damit umzugehen. SchmerzlinderungWer sich derzeit in einer besonderen Phase befindet, kann zur medikamentösen Behandlung zur Entzündungskontrolle Cefixim-Kapseln, Metronidazol-Vitamin B6 und Ibuprofen-Kapseln mit verzögerter Wirkstofffreisetzung einnehmen. Nach dem Abklingen der Epidemie kann eine gründliche Untersuchung und Behandlung durchgeführt werden, um die betroffenen Zähne zu identifizieren und eine Wurzelkanalbehandlung durchzuführen. Die Einnahme oraler Medikamente kann die Schmerzen vorübergehend lindern. Nach dem Ende der Epidemie können Sie ins Krankenhaus gehen und dort je nach Zustand Ihrer Zähne unterschiedliche Behandlungen erhalten. Erhaltungsfähige Zähne sollten möglichst erhalten werden, nicht mehr erhaltungsfähige Zähne müssen gezogen werden. Wenn die Zahnschmerzen stark sind, deutet das auf eine Entzündung hin. Eine Zahnextraktion während der Entzündung ist nicht sinnvoll. Zuerst muss die Entzündung beseitigt werden. Sie können orale entzündungshemmende Medikamente wie Metronidazol + Amoxicillin-Kapseln einnehmen. Die Kombination dieser beiden Medikamente hat eine bessere Wirkung. Bei starken Schmerzen können Sie orale Schmerzmittel wie Difen einnehmen. Kann ich mit meiner Krankenversicherungskarte einen Zahn ziehen lassen?Zahnbehandlungen, Zahnextraktionen usw. können grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings sind einige Kosten nicht inbegriffen, wie etwa Zahnreinigung, subgingivale Zahnsteinentfernung usw., und auch Zahnersatz und Zahnreparaturen sind nicht inbegriffen. Der konkrete Bedarf hängt von den örtlichen Krankenversicherungsbestimmungen ab. Zahnärztliche Kosten können über die Krankenversicherungskarte erstattet werden, allerdings gelten für die Erstattung von Zahnarztkosten strenge Vorschriften. Von den Krankenkassen werden lediglich therapeutische Zahnbehandlungen erstattet, wie etwa Füllungen, Zahnextraktionen sowie die Kosten für die Behandlung von Parodontitis, Zahnfleischentzündungen und anderen Zahnerkrankungen. Nicht mit der Krankenkassenkarte abgerechnet werden können allerdings medizinisch-kosmetische Maßnahmen wie etwa Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnaufhellungen etc. Welche Situationen eignen sich nicht für eine Zahnextraktion?Folgende Zahntypen sollten grundsätzlich nicht gezogen werden: 1. Sie leiden an Bluthochdruck, koronarer Herzkrankheit, Diabetes usw. Wenn Sie an den oben genannten Krankheiten leiden, können bei Ihnen schwerwiegende Komplikationen auftreten oder sogar Ihr Leben in Gefahr geraten. Bei Patienten mit schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck >180/100 mmHg und Nüchternblutzucker >8,88 mol/l ist eine Zahnextraktion kontraindiziert. 2. Blutungsstörungen. Bei Patienten mit Hämophilie und idiopathischer thrombozytopenischer Purpura beispielsweise ist der Blutgerinnungsprozess im Körper gestört und es ist schwierig, die Blutung nach einer Zahnextraktion zu stoppen, was zu massiven Blutungen führen und lebensbedrohlich sein kann. Bei Patienten mit Leukämie kann eine Zahnextraktion leicht zu einer schweren systemischen Infektion führen. Daher sollten diese Patienten konservativ behandelt werden und eine Zahnextraktion ist kontraindiziert. 3. Frauen, die ihre Menstruation haben, schwanger sind oder stillen. Dieser Punkt richtet sich an die Eltern. Grundsätzlich sollten Frauen während der Menstruation eine Zahnextraktion vermeiden, das Ziehen loser Zähne während der Menstruation hat jedoch keine großen Auswirkungen auf die Patientin. Die klinische Praxis zeigt, dass es sicherer ist, Zähne im 3. bis 7. Schwangerschaftsmonat zu ziehen. Patientinnen mit einer Vorgeschichte von habituellen Fehlgeburten oder habituellen Frühgeburten ist eine Zahnextraktion während der Schwangerschaft jedoch untersagt. 4. Schwere Leber- und Nierenschäden und aktive Lebererkrankung. Beispielsweise sind bei chronischer Hepatitis und Leberzirrhose aufgrund einer schlechten Leberfunktion die am Gerinnungsprozess beteiligten Prothrombin- und Fibrinogenspiegel verringert, was zu einer Blutungsneigung führt und die Wunde nach einer Zahnextraktion kontinuierlich blutet. 5. Darüber hinaus sollte bei beginnenden bösartigen Tumoren und psychischen Erkrankungen auf eine Zahnextraktion verzichtet werden. 6. Eine Zahnextraktion wird nicht für Patienten empfohlen, die gerade anstrengende körperliche Betätigung oder Arbeit hinter sich haben, Alkohol getrunken haben oder über einen langen Zeitraum gerinnungshemmende Medikamente einnehmen. |
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