Für Kinder nicht zu empfehlen! Die staatliche Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde erinnert dringend

Für Kinder nicht zu empfehlen! Die staatliche Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde erinnert dringend

Auf der Website der staatlichen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration) wurde kürzlich eine Verbrauchererinnerung zu Kosmetika zum Haarfärben und Dauerwellen bei Kindern veröffentlicht. Darin wird von der Verwendung von Kosmetika zum Haarfärben und Dauerwellen bei Kindern abgeraten.

Heutzutage färben oder lassen sich manche Eltern die Haare ihrer Kinder Dauerwellen machen, um ihr Aussehen zu verbessern und dabei modische Effekte oder Bühneneffekte zu erzielen. Für Kinder birgt die Verwendung von Haarfärbemitteln und Dauerwellenkosmetik jedoch gewisse Sicherheitsrisiken. Auf der Website der staatlichen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration) wurde am 21. Juli eine Mahnung herausgegeben, in der die Menschen aufgefordert wurden, sich in Maßen schön zu zeigen und Make-up vorsichtig zu verwenden. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Kindern die Verwendung von Kosmetika zum Haarefärben oder Dauerwellen nicht empfohlen wird.

Die Gründe hierfür liegen vor allem in den folgenden drei Aspekten:

1. Haarfärbemittel und Dauerwellenkosmetik sind Spezialkosmetik mit höheren Sicherheitsrisiken

In unserem Land gelten Haarfärbemittel und Dauerwellenkosmetik als Spezialkosmetik und dürfen nur nach Registrierung bei der staatlichen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde hergestellt und importiert werden. Herkömmliche Haarfärbemittel auf dem Markt verändern die Haarfarbe im Allgemeinen dadurch, dass sie unter Einwirkung starker Oxidationsmittel Farbstoffvorläufer mit Haftvermittlern reagieren lassen und durch oxidative Polymerisation Pigmentmakromoleküle erzeugen, die im Haar fixiert werden können. Bei herkömmlichen Dauerwellenkosmetika auf dem Markt werden im Allgemeinen reduzierende Inhaltsstoffe verwendet, um chemische Bindungen wie Disulfidbindungen im Haar aufzubrechen. Anschließend wird das Haar durch äußere Krafteinwirkung gelockt oder gestreckt und schließlich werden die zuvor aufgebrochenen chemischen Bindungen repariert, um das Haar zu formen. Dadurch wird der Effekt einer Veränderung der Haarkrümmung erzielt. Der Hauptwirkstoff von Haarfärbemitteln ist Haarfärbemittel, und der Hauptwirkstoff von Dauerwellenkosmetik ist Dauerwellenmittel. Beide unterliegen in meinem Land strengeren Kontrollen. Die „Technischen Spezifikationen für die Sicherheit von Kosmetika“ umfassen derzeit mehr als 70 zugelassene Haarfärbemittel wie Resorcin, und häufig verwendete Dauerwellenmittel wie Thioglykolsäure sind in der Liste der eingeschränkten Inhaltsstoffe aufgeführt, für die allesamt klare Verwendungsbeschränkungen gelten.

2. Aufgrund der physiologischen Eigenschaften von Kindern sind Haarfärbe- und Dauerwellenkosmetik nicht für Kinder geeignet

Im Vergleich zu Erwachsenen weist die Haut von Kindern folgende Merkmale auf: eine unvollständige epidermale Barrierefunktion, eine unreife dermale Faserstruktur und eine unvollständige Sekretionsfunktion der epidermalen Lipiddrüsen. Daher weist die Haut von Kindern eine geringe Toleranz gegenüber äußeren Reizen auf und reagiert empfindlich auf Fremdstoffe. Nach der Verwendung von Kosmetika können Probleme wie trockene Haut, Rötungen und Juckreiz auftreten. Darüber hinaus befinden sich Kinder noch in einer kritischen Wachstums- und Entwicklungsphase und verschiedene Risikofaktoren können bei ihnen weitere negative Auswirkungen haben. Darüber hinaus verfügt Kinderhaut über eine dünne Hornschicht und einen hohen Feuchtigkeitsgrad, lockere Hautverbindungen, ein großes Verhältnis von Oberfläche zu Körpergewicht und eine starke Aufnahmefähigkeit der Haut. Darüber hinaus ist das Gehirn von Kindern noch nicht vollständig entwickelt, sodass die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass Produkte bei der Verwendung versehentlich in ihre Augen oder ihren Mund gelangen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Basierend auf den physiologischen Eigenschaften von Kindern sollte die Formelgestaltung von Kinderkosmetik den Grundsätzen „Sicherheit an erster Stelle“, „erforderliche Wirksamkeit“ und „minimalistische Formel“ folgen. Gemäß der Verordnung zur Überwachung und Verwaltung von Kinderkosmetik bezieht sich Kinderkosmetik auf Kosmetika, die für Kinder unter 12 Jahren (einschließlich 12 Jahren) geeignet sind und reinigende, feuchtigkeitsspendende, erfrischende und Sonnenschutzfunktionen haben. Gemäß den „Klassifizierungsregeln und dem Klassifizierungskatalog für Kosmetika“ sind die Wirksamkeitsansprüche von Kosmetika für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (einschließlich) auf „Reinigung, Feuchtigkeitsversorgung, Haarpflege, Sonnenschutz, Beruhigung und Erfrischung“ beschränkt. Die Wirksamkeitsangaben zu Kosmetika für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren (einschließlich) beschränken sich auf „Reinigung, Make-up-Entfernung, Feuchtigkeitsversorgung, Schönheitsmodifikation, Duft, Haarpflege, Sonnenschutz, Reparatur, Beruhigung und Erfrischung“. Es ist ersichtlich, dass Kosmetika zum Haarfärben und Dauerwellen nicht in die Kategorie der Kinderkosmetik fallen und dass die Verwendung von Kosmetika zum Haarfärben und Dauerwellen für Kinder nicht empfohlen wird.

3. Mögliche Risiken bei der Verwendung von Haarfärbemitteln und Dauerwellenkosmetik durch Kinder

Aufgrund individueller Unterschiede, unsachgemäßer Anwendung usw. können Kosmetika Nebenwirkungen hervorrufen, wie beispielsweise eine durch Allergene oder Reizstoffe verursachte „Kontaktdermatitis“. Einige Haarfärbemittel, wie beispielsweise Paraphenylendiamin, gelten als häufige Allergene. Gemäß den „Technischen Spezifikationen für die Sicherheit von Kosmetika“ müssen Produktetiketten mit Haarfärbemitteln Warnhinweise wie „Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen“ und „Nicht geeignet für Verbraucher unter 16 Jahren“ enthalten. Einige gängige Inhaltsstoffe in Haarfärbemitteln und Dauerwellenprodukten, wie beispielsweise Wasserstoffperoxid und Thioglykolsäure, wirken relativ reizend. Gemäß den „Technischen Spezifikationen für die Sicherheit kosmetischer Mittel“ müssen Produktetiketten mit diesen Inhaltsstoffen grundsätzlich auch mit entsprechenden Warnhinweisen wie „Vor Zugriff durch Kinder schützen“ und „Kontakt mit den Augen vermeiden“ versehen sein. Aufgrund der unterschiedlichen physiologischen Merkmale von Kindern und Erwachsenen sowie aufgrund unzureichender kognitiver Fähigkeiten besteht bei Kindern eine größere Wahrscheinlichkeit, dass sie Warnungen ignorieren, Produkte falsch verwenden oder versehentlich in die Augen oder den Mund gelangen. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Nebenwirkungen von Kosmetika. ‍

Hier erinnert die State Food and Drug Administration Eltern daran: Lieben Sie Schönheit in Maßen und verwenden Sie Make-up sicher. Es wird nicht empfohlen, bei Kindern Kosmetika zum Haarfärben oder Dauerwellen zu verwenden.

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