Viele Freunde wissen nicht, ob sie eine Hausverwaltungsgebühr zahlen müssen, wenn sie das Haus nach dem Kauf eine Zeit lang nicht selbst bewohnen. Wie werden dann die Hausverwaltungsgebühren eingezogen, wenn das Haus längere Zeit nicht bewohnt wird? Was passiert, wenn die Hausverwaltungsgebühr nicht bezahlt wird? Werden Wasser und Strom abgestellt? Im Folgenden finden Sie eine Einführung in diesen Aspekt. Inhalt dieses Artikels 1. Wie werden die Gebühren für die Hausverwaltung eingezogen, wenn das Haus längere Zeit nicht bewohnt ist? 2. Was passiert, wenn die Hausverwaltungsgebühr nicht bezahlt wird? 3. Werden Wasser und Strom abgestellt, wenn die Hausverwaltungsgebühr nicht bezahlt wird? 1So erheben Sie die Hausverwaltungsgebühren, wenn das Haus längere Zeit nicht bewohnt istDie Grundsteuer wird weiterhin erhoben, der konkrete Betrag kann sich jedoch je nach den Umständen reduzieren. 1. Nachdem der Eigentümer den Schlüssel zum neuen Haus erhalten hat, bedeutet dies, dass er die Rechte und Pflichten des Hauses übernehmen muss. Auch wenn der Eigentümer nicht einzieht, wird die Hausverwaltung wie gewohnt weitergeführt und die Hausgebühr muss weiterhin bezahlt werden. 2. Wenn der Eigentümer das Haus erhalten hat, es aber für längere Zeit nicht bewohnen wird, wird nach Überprüfung durch das Immobiliendienstleistungsunternehmen eine Immobiliendienstleistungsgebühr in Höhe von 70 % des zu erhaltenden Standards gezahlt. Selbstverständlich muss auch die Hausgebühr pünktlich, wie im Hausvertrag vereinbart, bezahlt werden. 3. Darüber hinaus können Sie, wenn festgestellt werden kann, dass das Haus längere Zeit unbewohnt ist, bei der Hausverwaltung eine Wasser- und Stromabschaltung beantragen. Dadurch können einige Kosten reduziert werden, die Gebühr für die Hausverwaltung muss jedoch weiterhin bezahlt werden. 2Was passiert, wenn die Hausverwaltungsgebühr nicht bezahlt wird?Die Verweigerung der Zahlung von Hausverwaltungsgebühren kann unter bestimmten besonderen Umständen erfolgen. Beispielsweise die Weigerung, die Gebühren für die Hausverwaltung zu zahlen, weil der Bauträger Probleme hinterlassen hat. Weigerung, die Gebühren für die Hausverwaltung aufgrund von Schäden an persönlichem Eigentum zu zahlen; Weigerung, die Gebühren für die Hausverwaltung aufgrund leerstehender Immobilien zu zahlen; oder die Zahlung von Hausverwaltungsgebühren ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Es gibt in unterschiedlichen Situationen unterschiedliche Möglichkeiten, mit der Nichtzahlung von Grundsteuern umzugehen. Bei Nichtzahlung der Grundsteuer aufgrund von Mängeln der Bauträger, Schäden an Privateigentum oder leerstehenden Häusern wird die Immobiliengesellschaft die Grundsteuer in der Regel durch Verhandlungen und einige Verbesserungsmaßnahmen eintreiben. Rechtsgrundlage: Artikel 64 der Hausverwaltungsordnung: Verstößt ein Eigentümer gegen die Bestimmungen des Hausverwaltungsvertrags und zahlt die Hausverwaltungsgebühr nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, fordert ihn der Eigentümerausschuss zur fristgerechten Zahlung auf. Wenn er auch nach Ablauf der Frist nicht zahlt, kann das Immobiliendienstleistungsunternehmen ihn vor dem Volksgericht verklagen. 3Werden Wasser und Strom abgestellt, wenn ich die Hausverwaltungsgebühr nicht bezahle?Bei Nichtzahlung der Hausverwaltungsgebühr ist die Hausverwaltung nicht berechtigt, Wasser und Strom abzuschalten. Verstößt der Eigentümer gegen die Vereinbarung und zahlt die Hausverwaltungsgebühr nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, kann der Hausdienstleister ihn zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern; bleibt die Zahlung auch nach Ablauf der angemessenen Frist aus, kann der Immobiliendienstleister Klage einreichen oder ein Schiedsverfahren beantragen. Immobiliendienstleister dürfen zur Erzwingung der Zahlung von Immobiliengebühren keine Methoden wie die Sperrung der Strom-, Wasser-, Heizungs- oder Gasversorgung anwenden. 【Rechtsgrundlage】 Artikel 944 des Zivilgesetzbuches schreibt vor, dass Eigentümer gemäß der Vereinbarung Gebühren für die Immobilienverwaltung an Immobiliendienstleister zahlen müssen. Wenn der Immobiliendienstleister die Leistungen gemäß der Vereinbarung und den einschlägigen Vorschriften erbracht hat, darf der Eigentümer die Zahlung der Immobiliengebühr nicht mit der Begründung verweigern, dass er die betreffenden Immobiliendienstleistungen nicht abgenommen hat oder nicht abzunehmen braucht. Zahlt der Eigentümer die Hausverwaltungsgebühr nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kann der Hausdienstleister ihn zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern; bleibt die Zahlung auch nach Ablauf der angemessenen Frist aus, kann der Immobiliendienstleister Klage einreichen oder ein Schiedsverfahren beantragen. Immobiliendienstleister dürfen zur Erzwingung der Zahlung von Immobiliengebühren keine Methoden wie die Sperrung der Strom-, Wasser-, Heizungs- oder Gasversorgung anwenden. |
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