Warum kann ich die Langzeit-Führerscheinprüfung erneut ablegen, wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde? Werde ich nach dem Punktabzug zurückgestuft?

Warum kann ich die Langzeit-Führerscheinprüfung erneut ablegen, wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde? Werde ich nach dem Punktabzug zurückgestuft?

Immer wieder werden uns Verkehrsunfälle gemeldet, bei schwereren Unfällen wird dem Verantwortlichen meist die Fahrerlaubnis entzogen. In manchen Fällen können Sie die Prüfung wiederholen und Ihren Führerschein zurückbekommen, nachdem dieser für eine bestimmte Anzahl von Jahren entzogen wurde. In anderen Fällen ist dies jedoch möglicherweise nicht der Fall. Unter welchen Umständen können Sie die Fahrprüfung wiederholen, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde?

Warum kann ich die Prüfung nach Entzug meines Führerscheins erneut ablegen?

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich, wobei die Dauer des Entzugs je nach den Umständen unterschiedlich ist.

1. Wenn einer Person aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen der Führerschein entzogen wurde, kann sie nach 5 Jahren erneut einen Führerschein beantragen.

2. Wird einer Person aufgrund von Trunkenheit am Steuer eines gewerblichen Fahrzeugs der Führerschein gesetzlich entzogen, kann sie nach 10 Jahren einen neuen Führerschein beantragen. Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fährt und dadurch schwere Verkehrsunfälle und Straftaten verursacht, wird strafrechtlich verfolgt und erhält von der Verkehrsbehörde der öffentlichen Sicherheit die Fahrerlaubnis entzogen. Der Fahrer darf lebenslang keine neue Fahrerlaubnis mehr erhalten. Wenn eine Person vom Ort eines Verkehrsunfalls flieht, wird ihr von der Verkehrsmanagementabteilung der Behörde für öffentliche Sicherheit der Führerschein entzogen und sie kann für den Rest ihres Lebens keinen Führerschein mehr erhalten.

3. In anderen Fällen können Sie bei einem gesetzlichen Entzug der Fahrerlaubnis nach 2 Jahren erneut einen Führerschein beantragen.

Wird ein langjähriger Führerschein nach Abzug aller Punkte abgewertet?

Wenn Sie Inhaber eines C-Führerscheins sind und in den 6 Jahren nach Ablauf der Probezeit in jedem Wertungszyklus (ein Zyklus entspricht einem Jahr) nicht mehr als 12 Punkte verlieren, wird Ihnen nach 6 Jahren ein neuer Führerschein mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Werden innerhalb von zehn Jahren in jedem Wertungszeitraum nicht 12 Punkte abgezogen, wird nach zehn Jahren ein Dauerführerschein ausgestellt, dessen Gültigkeitsdauer bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres beträgt. Nach Vollendung des 70. Lebensjahres muss er einmal jährlich zur Hauptuntersuchung.

Wenn Sie einen A- oder B-Führerschein besitzen, dürfen Sie in jedem Wertungszeitraum keine Punkte mehr haben, um in diesem Zeitraum von der jährlichen Hauptuntersuchung befreit zu werden. Auch wenn Ihnen 1 oder 2 Punkte abgezogen werden, müssen Sie trotzdem an der jährlichen Inspektion teilnehmen. Bei einem Abzug von 12 Punkten während der A- oder B-Führerscheinlaufzeit ist eine Lernprüfung erforderlich und die höchste erlaubte Fahrart wird gestrichen und die erlaubte Fahrart um eine Stufe zurückgestuft. Wenn Sie beispielsweise Ihren A1-Führerschein herabstufen möchten und in Ihrem Führerschein keine A2 eingetragen ist, dann ist eine Herabstufung nur auf A3, B1 oder B2 möglich und Sie müssen Ihren Führerschein innerhalb von 30 Tagen erneuern, sonst verfällt er.

Allerdings ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Führerscheins keinesfalls eine einmalige Lösung. Es macht daraus einen „Dauerführerschein“, verstößt gegen die Grundregeln der Führerscheinnutzung, verstößt gegen die „Verkehrsordnung“ und fährt illegal. Der Führerschein wird weiterhin bestraft, herabgestuft oder sogar entzogen.

Kann ich meinen Führerschein auch an einem anderen Ort entwerten?

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis muss bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen, bei der die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Wenn Sie den Führerschein an einem anderen Ort beantragen, muss dies am Antragsort erfolgen. Dies ist die ausstellende Behörde, die auf dem Führerschein angegeben ist.

Für die Beantragung der Aufhebung des Führerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich: 1. Das Original und eine Kopie des Führerscheins; 2. Der Führerschein des Fahrers; 3. Ein aktuelles, 2,5 cm großes Farbfoto des Fahrers ohne Kopf und weißem Hintergrund (der Fahrer darf keine Uniform tragen, und wer eine Sehkorrektur benötigt, muss eine Brille tragen); 4. Ein „Zertifikat über die körperliche Verfassung eines Kraftfahrzeugführers“, ausgestellt von einer medizinischen Einrichtung auf Kreisebene oder höher (oder Krankenhäuser, die ärztliche Untersuchungen für den Führerschein durchführen können, sind ebenfalls akzeptabel). Fahrer von automatischen Personenkraftwagen für Behinderte, die einen Führerschein besitzen, müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen, das von einer von der Provinzbehörde benannten spezialisierten medizinischen Einrichtung ausgestellt wurde.

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